Der Schritt in die Selbstständigkeit – was müssen Sie beachten?

1. Juli 2025 Beitrag teilen

Wer sich selbstständig machen will, muss wichtige Fragen klären und Entscheidungen treffen. Wir haben für Sie Wissenswertes und Hilfreiches rund um das Thema Selbstständigkeit zusammengestellt.

Wichtige Fragen vor der Selbstständigkeit

  • Sind Sie von Ihrer Persönlichkeit her ein Unternehmertyp?
  • Haben Sie einen Businessplan, der aufzeigt, wie Ihre Geschäftsidee umgesetzt werden kann?
  • Welche Bedürfnisse decken Sie mit Ihrer Geschäftsidee ab?
  • Wer sind Ihre Kundinnen und Kunden?
  • Welche Finanzierungsquellen haben Sie?
  • Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?
  • Welche Rechtsform eignet sich für Ihr Unternehmen?

 

Selbstständigkeit aus Sicht der Sozialversicherungen
Sie gelten als Selbstständigerwerbende:r, wenn Sie

  • in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und mit eigener Infrastruktur (Büro, Arbeitsgeräte, Adresse etc.) arbeiten,
  • in Ihrer Arbeit unabhängig sind,
  • das wirtschaftliche Risiko selbst tragen und
  • für mehrere Auftraggeber:innen tätig sind.

 

Anerkennung durch Ausgleichskasse

Die Anerkennung des Status als Selbstständigerwerbende:r erfolgt durch die zuständige Ausgleichskasse. Sie entscheidet auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), der Richtlinien des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) und der Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGer), ob eine Person selbstständig oder unselbstständig erwerbend ist. Bei der Anmeldung muss der Ausgleichskasse anhand von Rechnungen, Verträgen oder anderen Belegen nachgewiesen werden können, dass die selbstständige Erwerbstätigkeit bereits aufgenommen wurde.

 

Versicherungen bei Selbstständigkeit

  • Mit dem Beitritt zu einer Ausgleichskasse zahlen Sie Beiträge an die 1. Säule (AHV, IV, EO) ein und sind entsprechend versichert. 
  • Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist freiwillig. Ebenso steht es Ihnen frei, Beiträge in die 3. Säule einzuzahlen.
  • Selbstständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht obligatorisch gegen Unfall und Krankheit versichert. Es empfiehlt sich daher, den Abschluss einer Unfallversicherung und einer Krankentaggeldversicherung zu prüfen.


Quellen:

 


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