Der Schritt in die Selbstständigkeit – was müssen Sie beachten?

1. Juli 2025 Beitrag teilen

Wer sich selbstständig machen will, muss wichtige Fragen klären und Entscheidungen treffen. Wir haben für Sie Wissenswertes und Hilfreiches rund um das Thema Selbstständigkeit zusammengestellt.

Wichtige Fragen vor der Selbstständigkeit

  • Sind Sie von Ihrer Persönlichkeit her ein Unternehmertyp?
  • Haben Sie einen Businessplan, der aufzeigt, wie Ihre Geschäftsidee umgesetzt werden kann?
  • Welche Bedürfnisse decken Sie mit Ihrer Geschäftsidee ab?
  • Wer sind Ihre Kundinnen und Kunden?
  • Welche Finanzierungsquellen haben Sie?
  • Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?
  • Welche Rechtsform eignet sich für Ihr Unternehmen?

 

Selbstständigkeit aus Sicht der Sozialversicherungen
Sie gelten als Selbstständigerwerbende:r, wenn Sie

  • in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und mit eigener Infrastruktur (Büro, Arbeitsgeräte, Adresse etc.) arbeiten,
  • in Ihrer Arbeit unabhängig sind,
  • das wirtschaftliche Risiko selbst tragen und
  • für mehrere Auftraggeber:innen tätig sind.

 

Anerkennung durch Ausgleichskasse

Die Anerkennung des Status als Selbstständigerwerbende:r erfolgt durch die zuständige Ausgleichskasse. Sie entscheidet auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), der Richtlinien des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) und der Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGer), ob eine Person selbstständig oder unselbstständig erwerbend ist. Bei der Anmeldung muss der Ausgleichskasse anhand von Rechnungen, Verträgen oder anderen Belegen nachgewiesen werden können, dass die selbstständige Erwerbstätigkeit bereits aufgenommen wurde.

 

Versicherungen bei Selbstständigkeit

  • Mit dem Beitritt zu einer Ausgleichskasse zahlen Sie Beiträge an die 1. Säule (AHV, IV, EO) ein und sind entsprechend versichert. 
  • Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist freiwillig. Ebenso steht es Ihnen frei, Beiträge in die 3. Säule einzuzahlen.
  • Selbstständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht obligatorisch gegen Unfall und Krankheit versichert. Es empfiehlt sich daher, den Abschluss einer Unfallversicherung und einer Krankentaggeldversicherung zu prüfen.


Quellen:

 


Zurück zur Übersicht


Verwandte Themen

September 2026

Ein Nachmittag mit grünem Daumen

Wir besuchten die Gärtnerei LBB, wo uns eine spannende Führung und der Workshop «Grüner Daumen» erwarteten. Wir erhielten interessante Einblicke und durften zum Schluss selbst ausprobieren, wie grün unser Daumen wirklich ist.

September 2026

Kein Verhalten im Arbeitszeugnis. Was bedeutet das?

Der Kaufmännische Verband unterstützt seine Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Fragen. Heute mit der Frage: Was bedeutet es, wenn das Verhalten im Arbeitszeugnis fehlt?

August 2026

Sommerapéro «Über den Dächern» 2026

Der diesjährige Sommerapéro auf der Dachterrasse des Kaufmännischen Verbands Baselland hat am 26. August 2026 bei schönstem Sommerwetter stattgefunden. 

August 2026

Baustelle erleben

Bei schönem Wetter und angenehmen Temperaturen fand am 22. August 2026 der Tag der offenen Baustelle statt. Interessierte konnten sich über das Bauprojekt KV Campus informieren und die Baustelle aus nächster Nähe erleben.

August 2026

Ein Grundstein für die Zukunft

Am 21. August 2026 fand mit der Grundsteinlegung für den neuen KV Campus ein wichtiger Meilenstein statt. Gemeinsam mit Persönlichkeiten aus Bildung, Politik und Verband wurde der Start des Neubaus gefeiert und eine Zeitkapsel für zukünftige Generationen vergraben.

August 2026

Eine erfrischende Überraschung zum ersten Schultag

Am ersten Schultag der neuen KV-Lernenden verteilte der Kaufmännische Verband Basel nach einem langen und aufregenden Tag zum Abschluss Glacé an die Lernenden.