GAV Region Basel
Gesamtarbeitsvertrag für den Dienstleistungsbereich in der Region Basel, insbesondere für kaufmännische Angestellte
Durch eine kompetente Angestelltenpolitik und das aktive Mitwirken in Sozialpartnerschaften vertreten wir die Interessen der kaufmännischen Angestellten und Lernenden. Wir setzen uns ein für zeitgemässe Anstellungsbedingungen und für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Der Gesamtarbeitsvertrag für den Dienstleistungsbereich in der Region Basel, insbesondere für kaufmännische Angestellte regelt wichtige Fragen in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und stellt ein modernes Vertragswerk dar, welches auf die Vielfalt von Unternehmen im kaufmännischen Bereich Rücksicht nimmt.
Bei Fragen in Zusammenhang mit der Durchführung des GAV sind wir ein kompetenter Partner.
Folgende Sozialpartner haben den GAV für den Dienstleistungsbereich in der Region Basel unterzeichnet:
Medienmitteilung: Einigung der Sozialpartner bringt zahlreiche Verbesserungen
Der Gesamtarbeitsvertag (GAV) für den Dienstleistungsbereich in der Region Basel, insbesondere für kaufmännische Angestellte, dem über 300 Firmen verschiedener Branchen mit rund 15 000 Arbeitnehmer:innen angeschlossen sind, wurde von den Sozialpartnern - Arbeitgeberverband Region Basel, Handelskammer beider Basel, Wirtschaftskammer Baselland, Angestelltenvereinigung Region Basel, Kaufmännischer Verband Basel, Kaufmännischer Verband Baselland - gemeinsam überarbeitet und modernisiert. Er bringt zahlreiche Verbesserungen für die dem GAV unterstellten Arbeitnehmer:innen. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Die bedeutendste Neuerung betrifft die Erhöhung der Ferienansprüche. Die im GAV enthaltene Ferienskala, die Angestellten ab einem bestimmten Alter einen höheren Ferienanspruch als im OR gewährt, wurde angepasst. Neu setzt die Ferienskala im revidierten GAV bereits ab dem 40. Altersjahr ein. Das bedeutet, dass die Angestellten nun schon sechs Jahre früher von einer graduellen Erhöhung des Ferienanspruchs profitieren. Neu gibt es zudem eine zusätzliche Ferienempfehlung von 30 Tagen für Jugendliche und Lernende sowie eine generelle Ferienempfehlung von 25 Tagen für alle Angestellten. Des Weiteren wurde die Regelung der kollektiven Krankentaggeldversicherung modernisiert, um den aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden und die zeitgemässen Anforderungen an eine solche Versicherung abzubilden. Ein weiterer Fortschritt betrifft die Unfallversicherung: Die bisherige Lohnfortzahlung von 80 Prozent des Gehalts während der Karenzfrist wurde auf 100 Prozent erhöht, sodass die Angestellten während der beiden Karenztage keine Lohneinbusse haben. Schliesslich wurden im GAV die vielen gesetzlichen Neuerungen der vergangenen Jahre (Urlaub des anderen Elternteils, Anspruch auf zusätzliche Taggelder im Falle des Todes der Mutter/des andern Elternteils, Urlaub für die Betreuung von Angehörigen/schwerkranken Kindern, Adoptionsurlaub, etc.) nachgeführt, um sicherzustellen, dass der Vertrag den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten entspricht.
Der neue GAV wurde zusätzlich redaktionell überarbeitet und umfasst nun sprachliche Anpassungen mit einem besonderen Fokus auf genderneutrale Formulierungen. Diese Änderungen stellen sicher, dass der Vertrag zeitgemäss und diskriminierungsfrei ist. Um den Zugang zum GAV zu erleichtern, steht dieser als PDF-Dokument auf den Webseiten der Sozialpartner zur Verfügung. Darüber hinaus steht der GAV zusätzlich zu den deutschen, französischen und italienischen Versionen neu auch in englischer Sprache zur Verfügung, um auch Expats und international tätigen Firmen den Zugang zu erleichtern.
Die unterzeichnenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände bekräftigen mit diesem gemeinsam ausgearbeiteten Gesamtarbeitsvertrag ihre Jahrzehnte andauernde Sozialpartnerschaft. Sie leisten damit einen aktiven Beitrag an faire und moderne Arbeitsbedingungen. Angeschlossene Firmen und ihre Angestellten profitieren zudem von einer individuellen Rechtsberatung in Fragen zum Angestelltenverhältnis. Zudem wird die Personalfunktion entlastet: Das Abfassen des Einzelarbeitsvertrages kann sich auf wenige Punkte beschränken; das Formfehlerrisiko wird minimiert.
Die Sozialpartner laden Firmen aus dem Dienstleistungsbereich ausdrücklich ein, sich dem freiwilligen GAV anzuschliessen. Der Vorteil für Unternehmen liegt auf der Hand: Arbeitgeber steigern ihre Arbeitgeberattraktivität durch sozialpartnerschaftlich vereinbarte Konditionen und müssen sich nicht selber mit laufend verändernden Bedingungen auseinandersetzen. Ausserdem verschaffen sich Firmen durch den GAV-Anschluss einen Wettbewerbsvorteil, da bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) der Anschluss an einen GAV Voraussetzung ist.
Weitere Informationen zum GAV und zum Vorgehen einer Unterstellung finden Sie auf der Webseite des Arbeitgeberverbands Region Basel