Kein Verhalten im Arbeitszeugnis. Was bedeutet das?
Der Kaufmännische Verband unterstützt seine Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Fragen. Heute mit der Frage: Was bedeutet es, wenn das Verhalten im Arbeitszeugnis fehlt?
Frage
Nach dem Ende meines Arbeitsverhältnisses habe ich mein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber bekommen. Mir ist dabei aufgefallen, dass nur meine Leistung bewertet wird. Reicht das so aus?
Antwort
Nein. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber nicht nur dazu, ein Arbeitszeugnis auszustellen, sondern legt auch dessen Mindestinhalt fest. Dazu gehören neben der Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch Angaben zur Leistung und zum Verhalten des Arbeitnehmers. Beim Verhalten geht es insbesondere um den Umgang mit Vorgesetzten, Mitarbeitenden und Kunden. Eine solche Verhaltensbeurteilung gehört also zwingend ins Arbeitszeugnis. Fehlt sie, kann das als Hinweis darauf verstanden werden, dass das Verhalten nicht den Erwartungen entsprach.
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