Fristlose Kündigung wegen ausstehender Lohnzahlung?

4. März 2026 Beitrag teilen

Fristlose Kündigung wegen ausstehender Lohnzahlung

Frage
Darf ich als Arbeitnehmende:r fristlos kündigen, wenn mein Arbeitgeber trotz verschiedener Mahnungen schon zum zweiten Mal mit der Lohnzahlung in Verzug ist?

Antwort
Befindet sich der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug, ist die arbeitnehmende Person befugt, nach Mahnung, Nachfristsetzung und entsprechender Androhung die Arbeit zu verweigern bzw. das Arbeitsverhältnis gemäss Art. 337a OR fristlos zu kündigen.

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